(3) Das Deutsche Rote Kreuz ist die nationale Rotkreuz-Gesellschaft  der Bundesrepublik Deutschland. Als Teil davon nimmt das Bayerische Rote  Kreuz die Aufgaben wahr, die sich aus den Genfer Rotkreuz-Abkommen, den  Zusatzprotokollen und den Beschlüssen der Internationalen Rotkreuz- und  Rot-Halbmond-Konferenzen ergeben. Es achtet auf deren Durchführung in  seinem Gebiet und vertritt in Wort, Schrift und Tat die Ideen der  Nächstenliebe, der Völkerverständigung und des Friedens.
(4) Das Deutsche Rote Kreuz ist von der Bundesregierung und vom  Internationalen Komitee vom Roten Kreuz als nationale  Rotkreuz-Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland im Sinne der Genfer  Rotkreuz-Abkommen anerkannt und wirkt im ständigen Sanitätsdienst der  Bundeswehr unter der Verantwortung der Bundesregierung als freiwillige  Hilfsgesellschaft mit.
(5) Das Bayerische Rote Kreuz ist ein anerkannter Spitzenverband der  freien Wohlfahrtspflege im Freistaat Bayern. Es nimmt die Interessen  derjenigen wahr, die der Hilfe und Unterstützung bedürfen, um soziale  Benachteiligung, Not und menschenunwürdige Situationen zu beseitigen  sowie auf die Verbesserung der individuellen, familiären und sozialen  Lebensbedingungen hinzuwirken.
(6) Das Jugendrotkreuz (JRK) ist der anerkannte  Jugendverband des Deutschen Roten Kreuzes und des Bayerischen Roten  Kreuzes. Durch seine Erziehungs- und Bildungsarbeit führt das JRK im  Bayerischen Roten Kreuz junge Menschen an das Ideengut des Roten Kreuzes  heran und trägt zur Verwirklichung seiner Aufgaben bei. Das JRK des  Bayerischen Roten Kreuzes vertritt die Interessen der jungen Menschen  des Deutschen Roten Kreuzes im Bereich des Bayerischen Roten Kreuzes.
(7) Das Deutsche Rote Kreuz bekennt sich zu den sieben Grundsätzen der internationalen Rotkreuz- und Rot-halbmond-Bewegung:
- Menschlichkeit,
- Unparteilichkeit,
- Neutralität,
- Unabhängigkeit,
- Freiwilligkeit,
- Einheit,
- Universalität.
Diese Grundsätze sind auch für das Bayerische Rote Kreuz und seine Gliederungen sowie die Mitglieder verbindlich.
(8) Das Deutsche Rote Kreuz ist mit dem  Internationalen Komitee vom Roten Kreuz, der Internationalen Föderation  der Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften sowie den anderen Rotkreuz-  und Rothalbmond-Gesellschaften ein Teil der internationalen Rotkreuz-  und Rothalbmond-Bewegung. Das Bayerische Rote Kreuz beachtet beim  Eingehen von Partnerschaften mit regionalen und lokalen Gliederungen  anderer Rotkreuz- oder Rothalbmond-Gesellschaften die Regelungen nach § 6  Abs. 3 der Satzung des Bundesverbandes.